ID-Nummer626377
Tierheim NameTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.V.
RufnameRAFFIE
RasseRhodesian Ridgeback
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Monate
27 Tage
Farbebraun
im Tierheim seit01.02.2025
letzte Aktualisierung05.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: 4 süße Hundebabys
Geschlecht: weiblich + männlich / nicht kastriert
Rasse: Rhodesian Ridgeback-Mischlinge
Geb.: 26.11.2024
Schulterhöhe: ca. 50-55cm
Aufenthaltsort: Portugal
Diese 4 süßen Hundebabies sind Raffie, Remy, Roo und Rollo. Rollo ist der einzige Bub, alles andere sind Mädchen. Diese 4 Pupsis wurden in Portugal in einem Karton vor dem Tierheim abgestellt. Die Eltern der Welpen sind unbekannt, da aber alle 4 Welpen den typischen Strich des Rhodesian Ridgeback haben handelt es sich um deren Mixe. Die Tierärztin geht davon aus das die Welpen später eine Schulterhöhe von ca. 50-55cm erreichen werden. Jedoch müssen wir uns da überraschen lassen.
Alle 4 sind zuckersüss und wachsen jetzt mit viel Menschenkontakt auf. Ab Ende März könnten sie sich auf die Reise in ein neues Leben machen.
Da Welpen in der Anfangszeit viel Arbeit machen sollten ihre neue Menschen vor allem in den ersten Monaten viel Zeit für sie haben. Auch sollte sie später noch die Hundeschule besuchen dürfen, damit sie alles lernen dürfen was sie als richtige Familienhunde wissen müssen. Gerne darf es schön grössere Kinder in der neuen Familie geben, auch würden sich die Welpen über einen Hundekumpel zum spielen sehr freuen. In dem Alter können sich die Welpen auch noch problemlos an Katzen gewöhnen.
Wir wünschen uns ein Zuhause in ländlicher Umgebung für die Hundekinder. Ein Garten zum toben und auch mal in der Sonne zu liegen wären natürlich perfekt.
Bei Interesse bitte im Vorfeld unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.