Der kleine Honda hat in seinem bisherigen Leben nicht viel Gutes erfahren. Sein Zuhause war ein altes Fass, an dem er an einer sehr kurzen Kette gehalten wurde. Doch sein Schicksal hat sich gewendet: Er wurde zum Glück beschlagnahmt, kam in die Obhut unserer Tierschutzpartner und darf nun ab März in ein liebevolles Zuhause reisen; vielleicht zu Ihnen?
Honda ist ein ca. im Januar 2021 geborener, kastrierter, gechipter und geimpfter Rauhaar Mix, der einem Rauhaardackel mit etwas längeren Beinen gleicht. Selbstverständlich ist er geimpft, tierärztlich untersucht, entwurmt, kastriert und hat einen EU Heimtierausweis.
Trotz seiner Vergangenheit ist Honda ein sehr anhänglicher und menschenbezogener Hund. Er liebt es mehr als alles andere zu schmusen, gestreichelt zu werden und sucht die Nähe zu seinen Menschen. Draußen ist er aktiv und voller Energie, liebt es zu spielen und die Welt zu erkunden. Er möchte wohl die Entbehrungen seiner ersten Jahre nachholen und genießt jetzt sein Leben in vollen Zügen!
Honda versteht sich gut mit anderen Hunden, spielt und flitzt gern mit ihnen. Ab und zu kann er etwas dominant auftreten, und er möchte sein Futter ungern teilen. Wir denken, dass er als Einzelhund am glücklichsten werden würde.
An der Leine läuft Honda bereits gut, aber vor lauter Freude über Spaziergänge kann er noch etwas ziehen. Hier darf seine neue Familie ihm mit Geduld und liebevoller Konsequenz helfen, sich weiterzuentwickeln.
Wir können uns Honda auch für engagierte Anfänger vorstellen. Die Bereitschaft, Honda mit Geduld einzugewöhnen und eine Hundeschule zu besuchen, setzen wir dabei voraus.
Wie viele Rauhaardackel zeichnet sich Honda durch Intelligenz, Mut und eine charmante Eigenwilligkeit aus. Er ist lernfreudig, treu und stets mit Begeisterung dabei, wenn es um gemeinsame Unternehmungen geht.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage unter: 0157 37264853
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.