Mischling
geb. 12/2023
ca. 37cm hoch
Verträglich mit: Rüden, Hündinnen und Katzen
Kinder bisher nicht getestet
Gerunzelte Stirn, fragender Blick, Ohren aufgestellt. Ihr seht Lienus ist bereit. Bereit wofür? Ein Abenteuer!
Er hat sich vorgenommen auszuwandern und Spanien zu verlassen. Dafür ist er zu unseren spanischen Freunden ins Tierheim gegangen. Das sind die Organisatoren solcher Abenteuer. Er wurde dort gut aufgenommen, war aber nicht bereit uns etwas über seine Vergangenheit zu erzählen, er will neu anfangen meinte er.
Den Anfang im Tierheim hat er gut gemeistert. Er versteht sich mit sämtlichen Vier und Zweibeinern gut und hat auch mit den dort lebenden Katzen keine Probleme. Zudem war er auch sofort bereit die gesundheitlichen Checks zu absolvieren und hat für sein neues Leben sogar einen Eingriff vornehmen lassen, da nur kastrierte Hunde reisen dürfen. Aber auch das ist kein Problem gewesen.
Nun steht er in den Startschuhen und ist bereit die Reise anzutreten. Natürlich haben wir ihn auch gefragt, wohin er am liebsten möchte. Da war Lienus ganz bescheiden. Er möchte einfach einen festen Ort zum Leben, jemanden der ihn mit allem versorgt was so ein Hundeherz braucht und er würde gern noch das ein oder andere Lernen. Er ist schließlich Ausländer und muss die Gegebenheiten und Sprache vor Ort lernen und da freut er sich schon sehr drauf.
Na, bereit für Lienus den Auswanderer?
Lienus ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter wurde er auf die Mittelmeerkrankheiten getestet und bringt in sein neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Lienus haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.