ID-Nummer625930
Tierheim NameLichtblick für Pfoten in Not e.V.
RufnameANTON
RasseLabrador-Weimaraner-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 7 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit01.02.2025
letzte Aktualisierung01.02.2025
AufenthaltsortPrivat
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Neues Zuhause gesucht: Anton (7 Jahre), kinderlieb & katzenverträglich
?
Antons Familie muss ihn leider wegen eines Umzugs in eine kleine Wohnung abgeben, weshalb er ein neues Zuhause sucht. Der 60cm große und 35 kg schwere intakte Rüde ist allen Lebewesen freundlich und offen gestimmt: Artgenossen, Katzen, Kinder - Anton mag sie alle. Aktuell lebt er mit einem vierjährigen Kind zusammen und kann gerne erneut in eine Familie mit kleinen zweibeinigen Freunden vermittelt wird. Auch ansonsten ist er ein anhänglicher, genügsamer Kuschelhund und mit seinen 7 Jahren immer noch verspielt. Anton ist stubenrein, kann problemlos alleine bleiben und ist ein entspannter Mitfahrer im Auto. Er kennt die Grundkommandos, welche aber noch optimal sitzen und auch die Leinenführigkeit ist noch ausbaufähig. Antons Vater war ein Labrador und seine Mutter ein Weimaraner, der sich - offensichtlich - weder im Aussehen noch in seinem Wesen zeigt. Dass er Wasser nicht mag, ist wohl das einzige nicht labrador-typische. Jagd- oder Schutztrieb zeigt er nicht. Bei Geräuschen von außen ist er wachsam, begrüßt Besucher aber immer offen und freundlich.
Anton kann in 99817 Eisenach besucht werden.
Rasse: Labrador-Weimaraner
Geschlecht: Rüde
Alter: 7 Jahre
Größe: 60cm
Gewicht: 35kg
Kastriert: Nein
Stubenrein: Ja
Katzenverträglich: Ja
Hundeverträglich: Ja
Kinderlieb: Ja
Leinenführigkeit: Ausbaufähig
Er wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Bewerbung:
https://lichtblick-fur-pfoten-in-not-ev.petoffice.app/adopt/?species=dog
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.