Julo wurde im Januar 2025 aus dem öffentlichen Tierheim in Lugoj gerettet. Der freundliche Rüde lebte zuvor als Straßenhund und wurde regelmäßig gefüttert, bevor die Hundefänger ihn ins städtische Tierheim brachten. Von dort durfte er direkt ins Free Amely ziehen, nachdem Tierschützer auf ihn aufmerksam geworden waren.
Julo ist ein ruhiger und ausgeglichener Zeitgenosse. Er nimmt gerne Leckerlis an und lässt sich ebenso gerne streicheln. Dann legt er seinen Kopf in die Hände des Menschen und genießt die Zuwendung in vollen Zügen. Bisher zeigt er sich auch seinen Zwingernachbarn gegenüber aufgeschlossen.
Wir vermuten, dass in Julo ein Herdenschutzhund (HSH) steckt. HSH sind oft sehr selbständig, haben ein hohes Bewusstsein für Territorien und brauchen eine souveräne Führung (siehe auch Infos unter Wissenswertes – Verhaltensthemen – Herdenschutzhunde).
Du möchtest mehr über ihn erfahren? Weitere Bilder oder Videos von ihm sehen? Dann besuche unsere Homepage: Julo - Pfotenherz-Tierschutz mit Verstand e.V.
Bei Interesse kannst Du uns gerne eine E-Mail (inserate@pfotenherz-tierschutz.com) mit Deinem ausgefüllten Selbstauskunftsbogen ( https://pfotenherz-tierschutz.com/selbstauskunft) schreiben. Wir und vor allem Julo würden uns freuen!
Julo ist geimpft, entwurmt und gechipt. Alle Hunde besitzen einen EU-Heimtierausweis und werden nur nach einer erfolgten Vorkontrolle und mit einer Schutzgebühr in Höhe von 430 Euro durch den Verein Pfotenherz - Tierschutz mit Verstand e.V. vermittelt.
Pfotenherz - Tierschutz mit Verstand e.V. ist eine Tierschutzorganisation. Das Wohl der Tiere steht bei der Vermittlung im Vordergrund.
Mehr Informationen über uns: Ihr möchtet Euch von unserer Arbeit überzeugen?
Homepage: Pfotenherz-Tierschutz - Auslandstierschutz in Rumänien
Facebook: Pfotenherz - Tierschutz mit Verstand e.V. | Kallmünz
Instagram: Instagram (@pfotenherz_tierschutz)
Tiktok: Pfotenherz on TikTok
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.