Name: Mitera
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mastin
Geboren: 24.10.2021
Größe: ca. 70 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja, ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, Cádiz
Mitera, was auf Griechisch „Mutti“ bedeutet, hat in ihrem Leben schon viel durchgemacht. Auf der Straße fand man sie hochschwanger und kurz davor, ihre Babys zu bekommen. Doch das Timing hätte nicht schlechter sein können: Am Tag nach ihrer Rettung wurde das Tierheim aufgrund von Überschwemmungen teilweise evakuiert Ihre Familie in Nordspanien war nicht erreichbar, dort war ihr Chip registriert. Das Tierheim hatte leider keinen Platz für die große, schwangere Hündin und so konnte die tapfere Hündin zu unserer Tierschutzkollegin Pamela ziehen und war in Sicherheit. Inmitten dieser stressigen Situation verlor Mitera vier ihrer Babys.
Doch die tapfere Mitera hat sich erholt und zeigt sich nun als eine superliebe, freundliche Hündin. Sie versteht sich gut mit anderen Hunden und liebt es, am Bauch gekrault zu werden. Ihr Lieblingsmoment? Sich auf den Rücken zu schmeißen und einfach verwöhnt zu werden!
Obwohl Mitera viel Stress durchgemacht hat, ist sie eine ruhige und ausdrucksstarke Hündin, die einfach nur Liebe und Geborgenheit sucht. Sie muss noch etwas Gewicht verlieren, da sie momentan nicht viel Auslauf bekommt, doch sie wird schon mit Spezialfutter unterstützt. Katzen sind ihr egal, und Vögel findet sie zwar spannend, aber sie ist nicht die Schnellste, um ihnen hinterherzulaufen.
Mitera liebt es, draußen zu sein – ein Hof oder Garten wären ideal für sie. Und natürlich kann sie nie genug von Schmuseeinheiten bekommen! Obwohl wir sie großartig beschreiben können, dürfen Interessenten nicht vergessen, dass sie eine Mastina um die 60 Kilogramm ist
Wenn Sie einem ganz besonderen Hund ein Zuhause schenken möchten, dann könnte Mitera genau die treue Begleiterin sein, die Sie suchen
Kontakt: Martina Henning,
Tel. 0176 618 990 71 oder
martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.