ID-Nummer625581
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameNAYA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 4 Monate
Farbeschwarz-braun-braun
im Tierheim seit01.10.2024
letzte Aktualisierung29.01.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Achtung, Zuckerschock! Unsere süße Zaubermaus Naya durfte Ende Januar zu ihrer Pflegefamilie nach Köln reisen und wartet nun auf ihre Für-Immer-Familie. Nach einer ganz kurzen Schüchternheit taut die zierliche, kleine Naya schon sichtlich auf und erkundet neugierig ihr nahes Umfeld. Es wird viel geschlafen, gekuschelt und geknabbert – alles was ein süßes Welpenmädel eben so macht, die ihre neue Welt kennenlernt. Eins kann man auf jeden Fall schon sagen: Naya ist so süß und goldig, dass sie alle um ihre kleinen Pfoten wickelt und man alles für sie machen würde. Und alles weitere werden die nächsten Wochen zeigen…
Naya kann anfangs etwas zurückhaltend wirken, doch sobald sie merkt, dass man es gut mit ihr meint, zeigt sie sich als ein fröhliches, aufgewecktes Welpenmädchen. Und hat sie dann erst einmal Vertrauen gefasst begegnet sie jedem offen und freundlich. Auch mit anderen Hunden versteht sie sich gut. Wie Naya auf Katzen reagiert, konnte bislang nicht getestet werden. Allerdings gehen wir davon aus, dass ein harmonisches Zusammenleben mit einer sorgfältigen Eingewöhnung problemlos möglich ist, da sie noch so jung ist.
Ursprünglich kommt Naya aus Cluj. Zusammen mit ihren 6 Geschwistern Amika, Lilie, Mitch, Mayla, Kiara und Anelo wurden sie bei einem Kastrationsprojekt von unseren Tierschützern vor Ort aufgenommen und in einer privaten Pflegestelle untergebracht.
Naya ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen.
https://youtu.be/41OInqApReY
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.