Grinchie
geb. ca. 20.06.2023
ca: 45cm
Geschlecht: weiblich
kastriert: ja
Rasse: Mischling
Hinweis: negativ auf Herz- und Hautwurm getestet
Grinchie lebt noch im Tierheim (Allatbarat) in Ungarn, kann aber zeitnah nach Deutschland reisen.
Du interessierst dich für Grinchie ?
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/zu-vermitteln/hunde-in-hu/erwachsene-huendinnen-ungarn/item/grinchie
Dort gelangst du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Grinchie wurde vor Kurzem mit ihren beiden Welpen, Mini Grinchie und Gerilla, angeblich gefunden und im Tierheim abgegeben. Allerdings bezweifeln wir dies, da es sehr regnerisch war und die Hunde völlig sauber waren. Heute wartet Grinchie in unserem Partnertierheim Allatbarat und ist bereit sich nun auf die Suche nach ihren Mensch zu begeben, denn ihre Kinder sind inzwischen selbstständig genug.
Momentan ist Grinchie sehr hibbelig, teils hyperaktiv und auch des Öfteren mal laut – kein Wunder, denn die Tierheimsituation stresst sie. Zudem wissen wir nicht, was sie in der Vergangenheit erlebt habt. Grinchie benötigt definitiv Menschen, die ihr helfen, ihre Energie in die richtigen Bahnen zu lenken und sie entsprechend auslasten. Da sie bisher anscheinend noch nicht all zu viel kennenlernen durfte, wünschen wir uns gleichzeitig ein Zuhause, in dem sie mit Geduld an alles Neue herangeführt wird - mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Action und Ruhe. Grinchie läuft bereits recht gut an der Leine. Sie lässt sich überall anfassen und problemlos auf den Arm nehmen.
Wenn du dich nicht zu schnell aus der Ruhe bringen lässt, die nötige Geduld mitbringst und Spaß daran hast mit Grinchie zu arbeiten, sodass sie sich zu einer tollen Begleiterin entwickeln kann, freuen wir uns über deine Bewerbung
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.