ID-Nummer625037
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameCHARLIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 4 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit26.01.2025
letzte Aktualisierung03.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Charlie
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: 01.10.2024
Endgröße: 35 cm
Kastriert: nein
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Bulgarien
Charlie wurde zusammen mit seinen drei Geschwistern Ella, Sparky und Nala von unserenbulgarischen Tierschutzkolleg:innen in Obhut genommen. Momentan leben die vier Hundekinder in Bulgarien. Charlie ist gesund und munter. Das liebe Kerlchen vereint alle typischen Eigenschaften eines Welpen in sich.
Charlie liebt das gemeinsame Toben und Spielen mit seinen drei Geschwistern. Wir suchen möglichst bald nach einem liebevollen Zuhause für den kleinen Charlie. Dieses sollte den Bedürfnissen eines Welpen gerecht werden können und über die erforderlichen Ressourcen verfügen. Hundekinder benötigen viel Zeit und Fürsorge. Sie wollen beschäftigt und erzogen werden. Charlie möchte gemeinsam mit SEINEN Menschen alles lernen dürfen, was er für ein glückliches und zufriedenes Hundeleben und ein gutes Miteinander benötigen wird. Über das Vorfinden eines Hundefreundes in seinem zukünftigen Zuhause wäre Charlie bestimmt sehr glücklich. Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden.
Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben. Sollten Sie ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Charlie haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.