ID-Nummer624900
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameROCKY
RasseGolden Retriever
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 10 Jahre
,
1 Monat
Farbeblond
im Tierheim seit12.02.2025
letzte Aktualisierung12.02.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Rocky
Geschlecht: männlich
Rasse: Golden Retriever
Geboren: 01.09.2013
Größe: ca. 55 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: 27755 Delmenhorst
Rocky – ein liebevoller Senior sucht sein Für-immer-Zuhause
Rocky ist ein 12-jähriger Golden Retriever, der vor Kurzem aus Spanien in eine deutsche Pflegestelle gezogen ist. In Spanien lebte Rocky mit Katzen zusammen.Aufgrund der langen Arbeitszeiten seiner früheren Familie war er oft allein, was ihm sehr zugesetzt hat. Jetzt sucht er ein Zuhause, in dem er viel Zeit und Aufmerksamkeit bekommt.
Typisch Golden Retriever ist Rocky freundlich, anhänglich und verschmust. Er liebt Spaziergänge, versteht sich gut mit anderen Hunden, spielt gerne und apportiert begeistert. Zuhause möchte er jedoch Einzelprinz sein, da er schnell eifersüchtig wird. Wasser ist seine große Leidenschaft, und auch beim Bürsten genießt er jede Streicheleinheit.
Rocky ist gehorsam, aber die Sprachbarriere sorgt manchmal für Verwirrung – mit etwas Geduld wird er neue Kommandos aber sicher schnell lernen. Trotz seines Alters ist er fit und voller Lebensfreude. Jetzt fehlt ihm nur noch ein liebevolles Zuhause für seinen Lebensabend. Wer schenkt Rocky diese Chance?
Melden Sie sich bei seiner Vermittlerin, wenn Sie Rocky kennenlernen möchten.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.