Direkt am Jahresanfang fand ein Tourist mitten im dichten Verkehr einen bildhübschen kleinen Rüden. Er war völlig verstört und ständig in Gefahr überfahren zu werden. Der Tourist nahm ihn mit, was der eingeschüchterte Hundebub sich auch gern gefallen ließ und brachte ihn in unser Partnertierheim, die L.I.D.A. in Olbia.
Alle ankommenden Tiere werden medizinisch versorgt und bekommen Futter und Wasser. Der kleine hatte keinen Microchip und erhielt den Namen Franz.
Da Franz in recht gutem Zustand in die L.I.D.A. kam, glauben unsere Kollegen, dass er in der Silvesternacht entlaufen ist. Bisher hat niemand nach ihm gefragt. Spätestens im März darf Franz nun ausreisen, wenn alle Impfungen abgeschlossen sind und die Wartezeit abgelaufen ist, falls doch noch seine Familie ihn sucht.
Franz ist ein reizendes Kerlchen, verspielt und menschenbezogen. Im Freilauf tobt er gern mit anderen verträglichen Hunden. Er ist vom Wesen her ein typischer Beagle, an der Leine ist Schnuppern seine Hauptbeschäftigung.
Falls Sie also denken, dass Franz genau zu Ihnen passen würde und Sie im Idealfall bereits einen verträglichen Ersthund haben, melden Sie sich bitte bei mir. Es wäre sehr erfreulich, wenn der fröhliche kleine Kerl bald in sein neues Leben starten dürfte.
Ihre Ansprechpartnerin : Christa Kaufmann Hundevermittlerin
christa.kaufmann@pfotenfreunde-sardinien.de
oder direkt Tel. 0159 /03794174
Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem Kenntnisstand unserer sardischen Kollegen und Tierärzten sowie unserer persönlichen Einschätzung bei der Sichtung der Tiere vor Ort. Alter, Größe und Gewichtsangaben können abweichen. Krankheiten sind nicht bekannt, sofern keine Krankheit angegeben ist. Schlummernde Krankheiten sind immer möglich. Die Mehrzahl unserer Vermittlungstiere hat nie ein festes Zuhause kennengelernt und mit Menschen wenig oder keine guten Erfahrungen gemacht. Diese Prägungen können bei einigen Tieren psychische Spuren oder körperliche Defizite hinterlassen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.