ID-Nummer624629
Tierheim NameTierschutzverein SOS-Dogs e.V.
RufnameFARO2
RasseGalgo Español
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
9 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit22.01.2025
letzte Aktualisierung04.02.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Kontakt und Vermittlung:
Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Ursula Koch, Telefon: +49 1520 4247426 E-Mail: u.koch@sos-dogs.de
https://sos-dogs.de/nachrichten/wichtig-information-zur-adoption
Faro2 wurde gemeinsam mit Sohn Lolo, 9 Monate, Tochter Lola , 2 Monate und der Galga Mona von einem Galquero übernommen. Der hat seine Jagd aufgegeben und deshalb auch seine Hunde. Tochter Lola ist bereits auf einer Pflegestelle, von der sie wahrscheinlich übernommen wird. Sohn Lolo und seine Mama Mona leben noch gemeinsam mit Faro2 zusammen und genießen seine Aufmerksamkeit. Faro2 ist ein liebevoller Hundepapa und passt gut auf seine Familie auf. Faro2 hat sehr tiefe, schöne Augen und das macht ihn besonders. Er ist sehr menschenbezogen, sozial, lieb, und verspielt. Ballspiele liebt er über alles. Wenn man ihn ruft, kommt er sofort. Faro hat einige Narben in seinem Gesicht, typische Verletzungen, die von seiner schlimmen Vergangenheit erzählen. Trotzdem liebt er die Menschen und lernt schnell, wer es gut mit ihm meint. Er ist fit und fühlt sich wohl. Genießt einfach jede Sekunde von seinem neuen Leben. Immer gut gelaunt und immer bereit zum Spielen. Wer möchte dem schönen Prinzen ein schönes Zuhause ohne Leid und Schmerz schenken?
Videos von Faro2:
https://youtu.be/AohmKlnHxgI
https://youtu.be/fRuqHsB8-FA
Schulterhöhe: 67cm
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien - Refugio Kimba
Faro2 ist ausreisebereit!
Faro2 reist geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit europäischem Heimtierausweis aus.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.