ID-Nummer624558
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameBUHICA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Jahre
,
1 Monat
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit12.12.2024
letzte Aktualisierung21.01.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Hündinnen
Großer Hund, noch größeres Herz: Der wundervolle Rüde Buhica wartet darauf, von seinen Herzensmenschen entdeckt zu werden und ein toller Begleiter für seine Familie sein zu dürfen.
Unser Buhica hat in seinem so kurzen Leben bereits einiges hinter sich und wünscht sich so sehr, dass das Schicksal es nun endlich gut mit ihm meint. Der schöne Bub wurde ausgehungert und verängstigt auf einer Müllkippe aufgefunden und ins Asyl gebracht. Anfangs zeigte sich Buhica sehr unsicher, nach kurzer Zeit fasste er jedoch Vertrauen und zeigt den Mitarbeitern nun Tag für Tag, was für ein großes Herz er hat. Für sein vollkommenes Glück fehlt Buhica nun noch ein eigenes Zuhause, auf das er sehnsüchtig in seinem Zwinger des Asyls wartet.
Buhica hat trotz seiner harten Vergangenheit sein Lächeln und seine Lebensfreude nie verloren, er genießt sichtlich die Zuwendung von Menschen und zeigt sich offen, freundlich und verspielt. Er freut sich über jede noch so kurze Streicheleinheit und durfte bereits erste Erfahrungen beim Spaziergang an der Leine sammeln.
Der Name Buhica ist kroatisch und bedeutet lustigerweise „Flöhchen“. Mit seiner stattlichen Größe von ca. 67 cm ist Buhica perfekt für Menschen, die große Hunde lieben. Für unser kleines großes Flöhchen wünschen wir uns hundeerfahrene Menschen, die ihm mit ganz viel Liebe, Geduld und Hundeverstand die Sicherheit und die Zeit geben, die er braucht um in sein so verdientes neues Leben zu starten.
Möchten Sie dem lieben Buhica ein geborgenes Für-Immer-Zuhause schenken und ihm zeigen wie schön das Leben sein kann? Dann melden Sie sich gerne bei seiner Vermittlerin Susanne.
Kontakt: susanne@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.