COCO – Vermittlungshilfe - Tierwald e. V.
Name: Coco
geboren: 08. Februar 2022
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 55 cm
Rasse: Dogo Argentino
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: noch nicht
Schutzgebühr 450,00 €
Geburtsort: Deutschland
Bemerkungen: Coco gilt von ihrer Rasse her in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen als Listenhund. Falls Sie Interesse an Coco haben, dann erkundigen Sie sich bitte zuerst bei ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.
Aufenthaltsort: Coco befindet sich in unserem Partnertierheim in 51515 Kürten, Nordrhein-Westfalen. Falls Sie sich in die Süße verliebt haben, dann können Sie unter der unten angegebenen Kontaktadresse weitere Informationen erhalten. Sie können dann auch gerne einen Termin vereinbaren und Coco zum gegenseitigen Beschnuppern besuchen.
Coco ist eine liebevolle Dogo Agentino Hündin, die leider taub zur Welt kam. Grundsätzlich stört sie die Taubheit nicht sehr, doch sollte die neue Familie sich bewusst sein, dass sie durch plötzliche Berührungen schon mal erschrecken kann.
Coco wurde im Tierheim abgegeben. Sie ist sehr personenbezogen und bei mangelnder Führung neigt sie dazu ihr Herrchen oder ihr Frauchen vor anderen Leuten abzuschirmen und zu “beschützen”. Damit waren dann die Besitzer von Coco total überfordert.
Mit anderen Hunden ist sie meist sehr gut verträglich.
Sie kann auf Handzeichen die Grundkommandos und läuft auch gut an der Leine.
Coco ist eine Listenhündin und sollte auf Grund ihrer Rasse nicht im Tierheim vergessen werden.
Kontakt:
Tierschutzverein des Rheinischen Bergischen Kreises e.V.
Zum Tierheim 1
51515 Kürten
Tel.: 02268-6292
email: tierschutzrheinberg@gmx.de
Öffnungszeiten:
Montag und Feiertags für Besucher geschlossen.
Dienstag und Mittwoch ab 14:00 - 17:00 Uhr nach Terminvereinbarung,
Donnerstag bis Sonntag ab 14:00 - 17:00 Uhr Besuch ohne Anmeldung möglich.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Bemerkungen: Coco gilt von ihrer Rasse her in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen als Listenhund.