Aktuelle Beschreibung Jänner 2025:
Ich bin der Gustl. Nun bin ich schon seit drei Monaten im Tierheim und warte geduldig auf meine eigene Familie. Drei meiner Geschwister haben bereits ihr Glück gefunden und dürfen jetzt in ihrem neuen Zuhause richtig aufblühen – und ich? Ich sitze immer noch hier und hoffe, dass auch für mich bald der große Tag kommt!
Ich bin nach wie vor ein sehr liebenswerter, offener und
temperamentvoller Junghund. Mein dynamisches Wesen und meine Neugierde treiben mich ständig an, Neues zu entdecken und zu erleben. Mit meinen
Artgenossen komme ich prima zurecht, und auch Menschen gegenüber bin ich stets freundlich und aufgeschlossen.
Ich habe so viel zu bieten und freue mich darauf, mein Leben endlich mit einer Familie teilen zu dürfen, die mir zeigt, wie groß die Welt außerhalb des Tierheims ist. Vielleicht ja schon bald mit dir?
Also, worauf wartest du noch? Ich kann es kaum erwarten, dich kennenzulernen und mit dir gemeinsam neue Abenteuer und die weite Welt zu erleben!
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Beschreibung Dezember 2024:
Anfang Oktober 2024 fanden die sechs kleinen Geschwister endlich Zuflucht im Tierschutz-Zentrum. Zuvor hatten sie bereits ein halbes Jahr unter schwierigen Bedingungen verbracht, in einer Umgebung, die ihnen kaum eine hoffnungsvolle Zukunft bieten konnte. Doch nun haben sie die Chance auf ein besseres Leben!
Trotz ihrer Vergangenheit sind alle sechs gesund, verspielt und voller Lebensfreude. Ihre neugierigen Augen und ihr sanftes Wesen zeigen, wie offen und freundlich sie gegenüber Menschen und anderen Hunden sind – so, wie es sich für Junghunde gehört.
Bisher durfte Gustl noch nicht viel von der Welt kennenlernen, weshalb er eine Familie sucht, die ihm mit Geduld und Liebe zeigt, wie schön ein Hundeleben sein kann. Das Leben in einem Haushalt ist für ihn vermutlich neu, doch mit der richtigen Unterstützung wird er sich sicher schnell eingewöhnen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.