Andújar, den 30.12.2024
"Hallo! Ich bin Cristal, eine zweijährige Bodeguero-Hündin mit einer bewegten Geschichte. Mein Weg ins Refugio begann, als Olga mich online sah und mir helfen wollte. Mein Bauch war damals so groß, dass alle dachten, ich sei trächtig. Doch eine Ultraschalluntersuchung zeigte, dass ich nicht schwanger war, sondern viel Flüssigkeit im Bauch hatte.
Die Diagnose war nicht leicht: Meine Leber arbeitete nicht richtig, ich habe ein Herzproblem und bin positiv auf Herzwürmer (Filarien) getestet. Das klingt vielleicht nach viel, aber dank der tollen Pflege hier und der richtigen Medikamente geht es mir schon viel besser. Bald bekomme ich die nächste Behandlung, damit die Herzwürmer endgültig verschwinden. Bis dahin muss ich mich schonen und lebe in der Box, damit ich nicht zu aktiv werde. Das wäre schlecht für die Therapie.
Trotz allem bin ich ein fröhlicher Hund, der die Nähe von Menschen liebt. Anfangs hatte ich Angst, dass die Menschen mir mein Futter wieder wegnehmen, doch inzwischen bin ich entspannt und genieße jede Aufmerksamkeit. Wenn ich nervös bin, drehe ich manchmal ein paar Runden um mich selbst, aber das wird immer weniger.
Ich träume davon, bald gesund zu werden und eine Familie zu finden, die mich so liebt, wie ich bin. Ich verspreche dir, dass ich dir all meine Zuneigung schenken werde. Mit mir bekommst du eine treue Begleiterin, die für jede Streicheleinheit dankbar ist.
Hast du ein Herz für mich und vielleicht sogar ein Plätzchen in deinem Zuhause? Dann freue ich mich darauf, dich kennenzulernen!
Deine kleine Cristal"
Aufenthaltsort Spanien / Andújar
Größe ca. 35 cm
Listenhund nein
Katzenverträglich unbekannt
Vermittlungsgebiet Bundesweit
Schutzgebühr 270 € zzgl. Transportkosten (ca. 110 €)
Vermittlerin Andrea Sprink
E-Mail a.sprink@vergessene-pfoten.de
Telefon Bitte um Kontaktaufnahme per E-Mail
www.vergessene-pfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.