Nero ist gut auf seiner Pflegestelle in 64665 Alsbach-Hähnlein angekommen.
• Name: Nero
• Alter gemäß Pass: 01.02.2019
• Rasse: Labrador Mischling
• Geschlecht: Rüde, kastriert
• Gewicht: ca. 38 kg (muss abnehmen)
• Schulterhöhe: ca. 60cm
• Impfungen: vollständig
• Verträglich mit Rüden: Ja
• Verträglich mit Hündinnen: Ja
• Verträglich mit Katzen: Ja
• Verträglich mit Kleintieren/Pferden/etc.: nicht bekannt
• Krankheiten: keine bekannt
• Kinderfreundlich: Ja, ist aber noch sehr "umwerfend" unterwegs ??
• Stubenrein: Ja
• Bleibt alleine: Im Rudel, ja
• Leinenführig: Ja, scheint er zu kennen, aber noch ausbaufähig
• Fährt Auto: Ja
• Jagdtrieb: bisher nicht aufgefallen
• Grundkommandos abrufbar: in Arbeit
• Charakter:
Nero ist gut auf seiner Pflegestelle in 64665 Alsbach-Hähnlein angekommen. Er zeigt sich offen und freundlich Menschen, anderen Hunden und Katzen gegenüber. Mit Joggern und Fahrradfahrern möchte er spielen und springt sie an. Auch bei Kindern muss man aufpassen, denn er ist umwerfend. Er hatte sicherlich auch irgendwann ein Zuhause, denn ein Leben im Haus und das Laufen an der Leine scheinen ihm nicht fremd zu sein. Durch den Bewegungsmangel im Zwinger hat er etwas zu viel Gewicht für seine Größe und muss etwas abspecken ?? Da er aber sehr gern raus geht zum Spazieren oder in den Garten, der obligatorisch für ihn ist, wird er nach kurzer Zeit bestimmt windschnittiger werden. Er hat dichtes, weiches Fell mit Unterwolle, das Pflege braucht.
Wo sind die Liebhaber von Retriever und Labrador, an seiner Fellfarbe sollte es ja nun bitte nicht scheitern...
Auf Pflegestelle seit: 15.12.2024
Aufenthaltsort: 64665 Alsbach-Hähnlein
Selbstauskunft usw. auf der Homepage:
https://fellkinder-in-not.de/infothek/
Weitere Bilder & Videos hier: https://photos.app.goo.gl/deftoUELT7amNVhDA
Stand Steckbrief:
22.12.2024
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.