ID-Nummer622249
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameDORAEMON
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit11.04.2025
letzte Aktualisierung11.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Doraemon
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 11.2022
Größe: ca. 45 cm
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Doraemon – hübscher Hundemann mit Kuschelfaktor
Anfangs war der hübsche Doraemon im Tierheim zurückhaltend und vorsichtig und die neue Situation hat ihn sehr eingeschüchtert. Inzwischen hat er sich eingefunden und liebt die wenige Zuneigung und die es ab und zu gibt sehr. Er freut sich, wenn jemand ein wenig Zeit für ihn findet und wäre dann am liebsten ein Schoßhund. Wenn er seine Lieblingsbetreuerin sieht, kann er sich gar nicht beruhigen vor Glück und man sieht ihm seine Freude und Begeisterung an. Dann möchte er am liebsten in sie hineinkriechen und lässt sich gerne auf den arm nehmen. Doraemon durfte vor Kurzem für einige Zeit während einer Überflutung das Tierheim verlassen und auf einer privaten Pflegestelle zeigen, was für ein feiner Kerl er ist. Dort hat er auch schon einiges lernen dürfen. Leider konnte er nur vorübergehend aufgenommen werden und musste nun traurigerweise in den Zwinger zurückkehren. Doraemon will geliebt werden und alles richtig zu machen. Mit anderen Hunden ist er verträglich, aber er braucht keinen Hundekumpel um glücklich zu werden. Lieber hätte er wahrscheinlich die ganze Liebe seiner neuen Menschen für sich alleine. Seine Einstellung zu Katzen kann getestet werden. Doraemon versteht natürlich nicht, warum er zurück hinter Gitter musste und wartet ganz sehnsüchtig auf sein Für-immer-Zuhause.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.