BLACKY – Vermittlungshilfe - Tierwald e. V.
Name: Blacky
geboren: 01. Januar 2011
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 30 cm
Rasse: Chihuahua Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: ja
Geburtsort: Deutschland
Aufenthaltsort: Blacky befindet sich in unserem Partnertierheim in 51515 Kürten, Nordrhein-Westfalen. Falls Sie sich in den Süßen verliebt haben, dann können Sie unter der unten angegebenen Kontaktadresse weitere Informationen erhalten. Sie können dann auch gerne einen Termin vereinbaren und Blacky zum gegenseitigen Beschnuppern besuchen.
Blacky ist ein freundlicher und lieber Hund, nur kam er bereits als Welpe mit Schappen sehr oft zu seinem gewünschten Ziel und so kam es, dass er diese Angewohnheit immer dann einsetzte, wenn etwas gegen seinen Willen geschehen sollte. Leider kam es dadurch zu verschiedenen Vorfällen, weswegen Blacky von behördlicher Seite aus als gefährlich eingestuft wurde.
Jetzt, im Seniorenalter, ist Blacky etwas ruhiger geworden und seine „Attacken“ bleiben überschaubar. Daher ist er daran gewöhnt, einen Maulkorb zu tragen, sodass jegliche Gefahrenquellen aus dem Weg geräumt sind.
Der kleine Rüde genießt gerne Streicheleinheiten und wünscht sich auf seinen letzten Tagen ein weiches und gemütliches Körbchen bei einer hundeerfahrenen Familie. Allerdings muss diese Familie im Besitz eines Sachkundenachweises nach § 3 LHundG NRW sein.
Blacky ist kein Anfängerhund. Kinder und Katzen sollten im neuen Haushalt nicht vorhanden sein.
Kontakt:
Tierschutzverein des Rheinischen Bergischen Kreises e.V.
Zum Tierheim 1
51515 Kürten
Tel.: 02268-6292
email: tierschutzrheinberg@gmx.de
Öffnungszeiten:
Montag und Feiertags für Besucher geschlossen.
Dienstag und Mittwoch ab 14:00 - 17:00 Uhr nach Terminvereinbarung,
Donnerstag bis Sonntag ab 14:00 - 17:00 Uhr Besuch ohne Anmeldung möglich
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Sachkundenachweises nach § 3 LHundG NRW erforderlich