ID-Nummer621963
Tierheim NameTierfreunde Griechenland e.V.
RufnameARIK
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 6 Monate
Farbeweiß
im Tierheim seit28.12.2024
letzte Aktualisierung25.03.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Arik
Geschlecht: männlich
Alter: geb.ca. Oktober 2024
Größe: ausgewachsen ca. 55 cm
Gewicht: ausgewachsen ca. 27 kg
Rasse: Mischling
Aufenthaltsort: Pflegestelle in 57223 Kreuztal/NRW
Beschreibung:
Arik ist ein ganz besonderer Welpe/Junghund. Er ist ein liebenswerter kuscheliger Eisbär, hört nichts und ruht in seiner schweigenden Welt. Diese Stille sorgt für seine Ausgeglichenheit, sein in sich Ruhen. Für einen Welpen/Junghund ist er außergewöhnlich unauffällig, auch wenn er natürlich mal seine verrückten 5 Minuten hat. Meine Hunde fanden ihn am Anfang sehr seltsam, sie mussten die richtige Art und Weise finden, mit ihm zu kommunizieren. Das funktioniert jetzt und auch wir Menschen mussten lernen aufzuhören, einen Hund zuzutexten und viel mehr über Gesten und Körperkontakt zu machen. Darauf reagiert Arik sehr gut. Ihm fehlt nichts und er kommt gut mit seinem „Handicap“ zurecht, er kennt ja keine Hörfunktion. Er muss natürlich noch jede Menge lernen, aber das ist ja bei jedem Welpen der Fall.
Für Arik wünschen wir uns eine Familie, Kinder sollten kein Problem sein, wenn sie stabil auf ihren Beinen stehen. Ein eigenes Haus mit Garten ist eigentlich ein Muss, er mag es im Garten herumzustrolchen und da er vermutlich ein Herdenschutzhundmix ist, braucht er sein Revier. Seine neue Familie sollte ihn so akzeptieren, wie er ist, aber ihm natürlich auch die nötige Konsequenz bieten, die er beim Heranwachsen benötigt. Wichtig ist uns auch, dass er bedingungslos geliebt wird, denn der kleine Kuschelbär braucht sehr viel davon.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.