ID-Nummer621878
Tierheim NameTierschutzverein Lemuria e.V.
RufnameFIBIN31
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit27.12.2024
letzte Aktualisierung27.12.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden
FIBI N31
Mischling, kastriert
Geb. ca. 11/2022
Ca. 55 cm
Noch in der Slowakei
Die arme Fibi kam in einem wirklich fürchterlichen Zustand ins Tierheim (siehe Bilder). Sie hatte starke Hautprobleme, welche durch Milbenbefall ausgelöst wurden. Nach intensiver medizinischer Versorgung ist sie nun gesund und zu einer wunderschönen Hündin geworden.
Gefunden wurde Fibi auf der Straße, weshalb wir leider nichts über ihre Vergangenheit wissen und lediglich ihr Verhalten im Tierheim beurteilen können.
Hier ist sie ein aufgewecktes und interessiertes Mädel und freut sich über menschlichen Kontakt. Sie zeigt sich freundlich, lieb und aktiv. Mit Rüden versteht sie sich problemlos, mit Hündinnen kommt sie nach Sympathie aus. Füttern muss man Fibi allerdings alleine, denn sie zeigt ihren Artgenossen gegenüber Futterneid, woran im neuen Zuhause gearbeitet werden sollte.
Wir suchen liebevolle Menschen, die dem netten Hundemädchen alles in Ruhe und mit Geduld erklären und ihr zeigen, wie die Sonnenseite des Hundelebens aussieht. Sie durfte das häusliche Leben mit allem was dazu gehört noch nicht kennenlernen und benötigt Erziehung.
Wenn Sie Fibi endlich eine bessere Welt zeigen möchten und sie als vollwertiges Familienmitglied empfangen möchten, dann melden Sie sich bei mir.
Fibi kommt gechipt, geimpft, kastriert, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner:
Carmen Hess
Handy: 0172 / 4636607
E-Mail: carmenhess@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.