ID-Nummer621382
Tierheim NameZypernpfoten in Not e.V.
RufnameOSIRIS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbeschwarz-beige-weiß
im Tierheim seit01.11.2024
letzte Aktualisierung29.12.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Osiris (geboren ca. November 2022, Schulterhöhe 42 cm) konnte aus einer Tötungsstation zu uns ins Tierheim wechseln.
Als wir ihn aus seinem Käfig befreiten, freute er sich wahnsinnig und hüpfte uns fast auf den Arm. Die Zeit im Gemeindekäfig hat er, auch dank seiner Finderin, gut überstanden. Sie konnte ihn leider nicht zu Hause aufnehmen, ist aber in der Zeit die er im Käfig seine gesetzlich vorgeschriebene Zeit absitzen musste, täglich zu ihm gekommen um mit ihm spazieren zu gehen und zu füttern.
Osiris hat sich auch sehr schnell im Tierheim eingelebt und sich sofort mit seinen Zwingerkumpels gut verstanden. Wir wissen nicht, ob er mal ein Zuhause hatte, aber er zeigt keine Scheu vor uns Menschen und ist ein netter und fröhlicher junger Rüde.
Haben Sie sich in Osiris verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Osiris würde gerne kastriert, geimpft, gechipt mit seinem EU-Ausweis und Traces Papieren zu Ihnen reisen.
Noch lebt er im Tierheim auf Zypern. Haben Sie sich in Osiris verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser offizielles Anfrageformular auf unserer Homepage nutzen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/hunde-auf-zypern/anfrage-
fuer-einen-hund
Möchten Sie sich gerne vorher informieren wie eine Vermittlung bei uns abläuft, können Sie das auf unserer Homepage nachlesen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/informatives/vermittlungsinfos
Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.