Morla ist eine 12/2022 geborenen Labrador Retrieverhündin mit einer Schulterhöhe von ca. 52 cm.
Morla konnte im letzten Monent durch eine tierliebe Pensionspatin vor dem sicheren Tot in einer spanischen Perrera gerettet werden und kam in einer Hundepension in Spanien unter, wo sie nun versorgt. wird
Die hübsche Morla kann ihr Glück noch gar nicht fassen und ist noch etwas zurückhaltend und ungläubig, was gerade passiert. Sie ist aber ein offenes, freundliches Hundemädchen, was selbstständig zu anderen Hunden Kontakt aufnimmt. Auch von Menschen lässt sie sich anfassen und kraulen, eben noch mit etwas Skepzis. Das wird sich in ihrem ruhigen neuen Zuhause ändern, wenn Morla Vertrauen gefasst hat und in ihrem Tempo ankommen darf. Sie hat neugierig den ersten Gang im Auslauf absolviert und viel ihre Nase eingesetzt.
Das Hundeeinmaleins muß ihr noch mit viel Ruhe, noch mehr Geduld und viel positiver Verstärkung beigebracht werden. Sie wird noch nicht stubenrein sein, kann noch nicht alleine bleiben, ist nicht leinenführig und auch das ein oder andere wird furchterregend sein, weil Morla bisher von der Welt nichts kennenlernen durfte. Aber wenn die zauberhafte Morla an die Pfote genommen wird, geht sie in Zukunft mit ihren Menschen durch Dick & Dünn und wird sich zu einer tollen Begleitung auf 4 Pfoten entwickeln, eine wahre Freundin für's Leben. Es braucht nur die richtige Förderung und Auslastung und viele, viele Kuscheleinheiten.
Morla kann ab Mitte Januar in ihr neues Zuhause, gerne mit sozialem Ersthund (bei vielem Hundekontakt nicht zwingend notwendig) und Garten (bei genügend und ausreichend körperlicher & geistiger Auslastung nicht zwingend nötig), außerhalb der Innenstadt, also am Stadtrand oder gerne ländlich und ohne viele Treppen, reisen.
Morla wird geimpft, kastriert, gechipt und auf Mittelmeererkrankungen getestet vermittelt. Sie befindet sich in einer Hundepension in Linares/Spanien.
Die Schutzgebühr für Morla beträgt 530 Euro.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.