Rasse: Galgo
Geschlecht: Rüde, kastriert
Geboren: 02.08.2015
Farbe: gestromt
Größe: 60 cm
Gewicht: 26,5 kg
Aufenthaltsort: Lagoa/ Portugal
Keine Rute - keine Vermittlung in die Schweiz
Hugo war in einem schlimmen Zustand, als Gisela ihn vor einigen Monaten aus dem städtischen Tierheim geholt hat. Dort wo mal seine Rute war, war eine riesige Fleischwunde, in der Maden saßen. ?? Er hatte starke Schmerzen und war (verständlicherweise) sehr eingeschüchtert.
Heute ist Hugo ein fröhlicher Kerl, der gut in der Gruppe zurechtkommt und schon gut an der Leine läuft. Allerdings braucht er immer noch etwas Zeit, bis er Vertrauen zu Menschen aufbaut. Wir wünschen uns sehr, dass Hugo bald ein Zuhause findet – bei Menschen, die verstehen, dass er schon einiges hinter sich hat und deshalb Zeit braucht, um Vertrauen aufzubauen. Doch wenn dieses Vertrauen einmal da ist, wird Hugo zu einem treuen Begleiter fürs Leben. Mit anderen Hunden hat er absolut keine Probleme und ist sehr sozial. Im Tierheim kann Hugo tagsüber frei mit einem großen Rudel auf dem Hof spielen, und er zeigt sich dabei immer freundlich und respektvoll gegenüber seinen Artgenossen. Wir arbeiten intensiv mit ihm an der Leinenführigkeit, um ihn bestmöglich auf sein zukünftiges Leben als geliebter Familienhund vorzubereiten. Falls Sie ihm die Chance dazu geben möchten und Interesse an ihm haben, melden Sie sich doch bitte bei uns.
Weitere Informationen:
Krankheiten: keine bekannt
gechipt, geimpft
Die Schutzgebühr für einen unserer Hunde beträgt 500,- Euro. Die Transportkosten sind in der Schutzgebühr enthalten.
Alle unsere Hunde reisen geimpft, gechipt und mit EU-Ausweis aus. Sie gehen mit Sicherheitsgeschirr, Halsband und Leine auf die Reise in ihr neues zu Hause.
Organisation: Rifugio Canalba e.V.
Ansprechpartner: Carolin Bärnthaler
Email: caro@rifugio-canalba.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.rifugio-canalba.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.