Der wunderbare, sehr freundliche MICKY ist ein armer Tropf! Er lebte – bzw. vegetierte - in einem Armenviertel ohne Aufmerksamkeit und vernünftige Versorgung traurig vor sich hin. Die Vernachlässigung war ihm anzusehen, als er von Tierschützern entdeckt wurde. Zum Glück konnte der ca. 50 cm große MICKY befreit und im sicheren Shelter untergebracht werden.
Hier zeigt der junge Bursche seinen grandiosen, ruhigen und angenehmen Charakter. Trotz (oder auch wegen) seiner öden Vergangenheit liebt er die Menschen, genießt Streicheleinheiten und Aufmerksamkeit sehr. Doch diese Annehmlichkeiten sind MICKY leider viel zu selten beschert, es bleibt einfach viel zu wenig Zeit für jede einzelne Seele. Deshalb möchten wir MICKY helfen und hoffen auf ein passendes Zuhause für diesen Prachtkerl.
MICKY hofft auf eine zuverlässige, einfühlsame und geduldige Familie, die ihn herzlich willkommen heißt und ihm zeigt, wie toll ein Hundeleben als geliebtes Familienmitglied ist.
Aufgrund seiner tristen Vergangenheit hatte der verträgliche MICKY noch keine Gelegenheit, das Hunde 1x1 zu lernen. Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihm bestimmt viel Freude bereiten.
Wer möchte für MICKY die Sterne zum Strahlen bringen? Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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MICKY wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein SNAP-Test auf Mittelmeererkrankungen wird vor Ausreise durchgeführt und ist inklusive.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird MICKY natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://youtu.be/riYzbpYh0IY
https://www.youtube.com/shorts/M8lNG3HoLCI?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.