ID-Nummer619893
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnamePELUSA
RassePodenco Maneto
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
8 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit11.05.2025
letzte Aktualisierung11.05.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Pelusa
Geschlecht: weiblich
Rasse: Podenco Maneto
geb: 05.09.2017
Größe: ca. 35 cm
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: nein
Kinder: ja, ab 6 Jahren
Handicap: nein
MMT: negativ
Aktueller Aufenthaltsort: 63303 Dreieich
Pelusa
Süß-süßer-Pelusa!
Diese zauberhafte Süßmaus ist nun auf einer Pflegestelle in Deutschland. Hier zeigt sie sich sehr menschenbezogen und verschmust.
Im Rudel kann sie bereits ein paar Stunden alleine bleiben. Sie ist stubenrein. Mit anderen Hunden ist sie ebenso freundlich wie zu Menschen. Auch mit Kindern können wir uns die kleine Maus vorstellen.
Pelusa ist eine kleine Jägerin. Daher kann sie nicht zu Kleintieren oder Katzen. Auch auf den Spaziergängen macht sich das bemerkbar. Sonst läuft sie aber gut an der Leine.
Ausgelastet werden möchte die süße Pelusa auf jeden Fall. Sie spielt gern mit Stofftieren oder Bällen.
Ein kleiner Garten sollte für Pelusa vorhanden sein, denn sie ist gern draußen. Auch ein Hunde-Freund wäre toll.
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und brauchen Zeit sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Möchten Sie die Herausforderung annehmen und der süßen Hündin ein Zuhause schenken?
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt
Ansprechpartner: Maxi Phielipp
Mail: maxi.phielipp@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.