Name: Lola
Geschlecht: weiblich
Rasse: Podenca
geb: 01.2014
Größe: ca. 35 cm
Kastriert: ja, bald
andere Hunde: ja
Kinder: nein
Handicap: nein
MMT: negativ
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Lola – willensstarke Kuschelmaus
Lola durfte auf eine Pflegestelle nach Deutschland reisen. Das ist gut für die ältere Hundedame, die aber immer noch viel Power hat. Ihr Pflegefrauchen beschreibt sie so:
„Lola ist eine sehr aufgeschlossene, lustige Hündin. Sie läuft super an der Leine, und ist Mensch und Hund gegenüber aufgeschlossen. Ich konnte bisher keinen ausgeprägten Jagdtrieb wahrnehmen.
Lola lässt sich in der Wohnung und im Garten super abrufen. Bräuchte eine sehr nahe Bezugsperson, da sie nachts unter der Decke an ihrem Menschen schlafen möchte.
Lola ist eine aktive Seniorin und wenn sie ausgelastet ist, drinnen sehr ruhig und keine „Klefferin“.
Stubenreinheit funktioniert solange, man sehr aufmerksam ist, und direkt raus geht. Gerade nachts oder morgen geht mal was daneben aber sie macht meistens auf die gleiche Stelle auf ein „Pippi Pad“. Deshalb wäre Garten oder Terrasse perfekt für sie.
Was die Umgebung angeht ist sie sehr entspannt und würde sich sowohl in Siedlung oder ländlich wohl fühlen.
Bei Situationen wo sie sich bedroht fühlt, besteht die Gefahr, dass sie schnappt da muss man sehr feinfühlig sein und ihre Grenzen kennen.“
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und brauchen Zeit sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Möchten Sie die Herausforderung annehmen und der süßen Hündin ein Zuhause schenken?
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt
Ansprechpartner: Maxi Phielipp
Mail: maxi.phielipp@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.