ID-Nummer619467
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameCUARENTA
RasseMalinois-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit01.12.2024
letzte Aktualisierung01.12.2024
AufenthaltsortAusland
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Cuarenta
Geschlecht: männlich
Rasse: Malinois - Mischling
geb: ca. 03/2023
Größe: ca. 65 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (Los Barrios)
Der junge Cuarenta möchte nicht im Tierheim aufwachsen…
Cuarenta kam im September 2024 im Tierheim Los Barrios an und war bei seiner Ankunft etwa 1,5 Jahre alt. Er ist ein junger Malinois-Mischlingsrüde, der vermutlich auf der Straße ausgesetzt gefunden und ins Tierheim gebracht wurde. Cuarenta ist ein Jungspund, der Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten genießt. Obwohl wir ihn erst noch kennenlernen müssen, hat sich Cuarenta bereits als freundlicher und aktiver Hund gezeigt. Für den tollen Rüden wünschen wir uns Menschen die ihm Zeit zum Ankommen geben, viel Geduld und Verständnis zeigen. Ihm Liebe, Aufmerksamkeit, lange Spaziergänge, abwechslungsreiche Aktivitäten und viel Spiel sowie konsequente und liebevolle Erziehung zugutekommen lassen.
Gerade für die Malinois ist es wichtig, dass sie zu Menschen kommen, die sich mit der Rasse eingehend beschäftigt haben oder bereits Erfahrungen machen konnten. Es sind besondere Hunde, die nicht für jeden Lebensstil geeignet sind und angepasste körperliche, wie auch geistige Beschäftigung brauchen. Darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man sich für so einen besonderen Hund entscheidet.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.