Jackson ist ein zurückhaltender Hund, der Zeit und Geduld braucht, um Vertrauen zu fassen. Anfangs wirkt er misstrauisch und ängstlich, besonders in der Nähe fremder Menschen. Während er sich in der Hundegruppe gut integriert und mitläuft, hält er sich von Besuchern lieber fern und bleibt auf Abstand.
Innerhalb seines Zwingers zeigt sich jedoch eine andere Seite: Setzt man sich zu ihm und beginnt ihn sanft zu streicheln, entspannt er sich nach kurzer Zeit und genießt die Zuneigung. Es scheint, als müsse man ihm die Streicheleinheiten ein wenig „aufdrängen“, damit er merkt, wie sehr er sie eigentlich mag.
Jackson wurde 2019 als Welpe gemeinsam mit seinen Geschwistern auf der Straße gefunden und ins Tierheim gebracht. Während seine Geschwister schnell ein Zuhause fanden, blieb er als Einziger zurück und wuchs im Tierheim auf. Diese Erfahrung hat sein Misstrauen gegenüber Menschen vermutlich noch verstärkt. Seine Angst vor Menschen hat sich über die Jahre kaum verändert, und er verhält sich insgesamt eher zurückhaltend. Während die anderen Hunde morgens voller Energie aus ihren Zwingern stürmen, bleibt Jackson lieber zurück. Erst zur Mittagszeit, wenn Ruhe einkehrt und die Hunde entspannt in der Sonne liegen, gesellt er sich dazu.
Seit Anfang 2024 macht er jedoch sichtbare Fortschritte: Elena, eine ehrenamtliche Helferin, geht jeden Donnerstag mit ihm spazieren. Schritt für Schritt gewinnt er dabei an Vertrauen und Sicherheit.
Für Jackson suchen wir ein einfühlsames Zuhause mit Menschen, die bereit sind, ihm die Zeit zu geben, die er braucht. Mit Geduld, Ruhe und Verständnis wird er lernen, dass er keine Angst haben muss. Hat er einmal Vertrauen gefasst, wird er ein treuer Begleiter fürs Leben.
Schulterhöhe: Noch nicht genau bestimmbar, da er zu scheu ist, um gemessen zu werden. Er ist jedoch ein großer, schlanker Hund. Gewicht: ca. 26 kg.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.