Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich, kastriert
Geboren: 01.02.2021
Größe: ca. 50 cm - 15 kg
Verträglichkeit: mit Artgenossen
Charakter: lieb, jedoch ängstlich bei Menschen
Mittelmeercheck: erfolgt vor Ausreise
Aufenthaltsort: Italien
Geschichte:
Lilli wurde uns von einer italienischen Tierschützerin vorgestellt mit der Bitte bei ihrer Vermittlung zu helfen. Dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach.
Ursprünglich kommt Lilli aus einem Canile in Kalabrien und wurde im Jahr 2023 in Italien adoptiert. Wie es in Italien leider so oft der Fall ist, dürfen Hunde nicht ins Haus, sondern werden draußen gehalten. So auch Lilli. Nach kurzer Zeit konnte sie entwischen und hatte sich zwei Monate alleine durchgeschlagen, bis sie endlich gesichert werden konnte.
Als die ursprünglichen Besitzer Lilli abholen wollten, ist die Hündin gleich vor ihnen weggelaufen. Daraufhin verzichteten die Leute auf eine erneute Aufnahme und Lilli ist nun seit September 2023 bei Olivia in Obhut. Das verfilzte Fell musste geschoren werden, damit eine ordentliche Pflege überhaupt möglich war.
Was Lilli bei den Leuten oder in der Zeit, als sie alleine unterwegs war, widerfahren ist, wissen wir nicht.
Jedenfalls hat Lilli große Angst vor Menschen. Dabei ist sie jedoch nicht aggressiv oder irgendwie böse.
Jeden Montag kommt ein Trainer zu Olivia um mit Lilli zu arbeiten. Wir wissen aber, dass ein ängstlicher Hund nicht von Heute auf Morgen Vertrauen fasst. – Es wird seine Zeit dauern.
Daher suchen wir für Lilli erfahrene Menschen ohne kleine Kinder (diese könnten Lilli noch mehr ängstigen), die Lilli dennoch gerne eine Chance geben möchten und ihr die Zeit lassen die sie braucht um Vertrauen zu fassen und endlich glücklich zu werden.
Wenn Sie dieser besondere Mensch sind, freuen uns auf Ihre Anfrage!
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der zuständigen Ansprechpartnerin:
Annegret Pohl
Mobil: 0157 38948519
Email: a.pohl@alba-for-animals.de
besuchen Sie Lilli auf unserer Home-Page
www.alba-for-animals.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.