ID-Nummer619280
Tierheim NameZypernpfoten in Not e.V.
RufnamePAWEL
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit01.11.2024
letzte Aktualisierung03.12.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Pawel (geboren ca. November 2022, Schulterhöhe 37 cm) und sein Bruder Patryk wurden von einem älteren Herren gefunden. Er hat beide bei sich aufgenommen und wollte ihnen ein Zuhause für immer schenken. Nach ein paar Monaten stellte er leider fest, dass er zwei jungen Hunden, aufgrund seines Alters, leider nicht gerecht werden kann. Alle Bemühungen für sie ein neues Zuhause zu finden sind leider fehlgeschlagen, daher hat er sie schweren Herzens zu uns ins Tierheim gegeben.
Anfänglich waren Pawel und Patryk natürlich etwas irritiert, und erklären konnten wir ihnen leider auch nicht, warum sie nun im Tierheim gelandet sind. Inzwischen haben sie sich eingelebt und freuen sich ueber jede Minute die sie mit uns Helfern verbringen dürfen. Auch verstehen sie sich gut mit den anderen Hunden in ihrer Gruppe.
Haben Sie sich in Pawel verliebt, und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Pawel würde gerne kastriert, geimpft, gechipt mit seinem EU-Ausweis und Traces Papieren zu Ihnen reisen.
Noch lebt er im Tierheim auf Zypern. Haben Sie sich in Pawel verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser offizielles Anfrageformular auf unserer Homepage nutzen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/hunde-auf-zypern/anfrage-
fuer-einen-hund
Möchten Sie sich gerne vorher informieren wie eine Vermittlung bei uns abläuft, können Sie das auf unserer Homepage nachlesen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/informatives/vermittlungsinfos
Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.