Hündin
ANETKA
Mischling / kastriert
Geb. ca. 01/2023
Ca. 44cm / ca.15,4kg
Noch in der Slowakei
Im Tierheim in der Slowakei seit: 17.10.2024
Wir haben eine Meldung erhalten, dass im Dorf Gelnica eine Hündin lebt, die wahrscheinlich ausgesetzt wurde. Als ein Platz im Tierheim frei wurde, nahmen wir die Hündin auf und sie wurde Anetka genannt. In den ersten Tagen fühlte sie sich unwohl und war verängstigt. Sie brauchte Zeit, um sich anzupassen und sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.
Anetka ist eine liebe und freundliche Hündin, die Menschen liebt und sich sofort mit allen anfreundet. Sie hat ein fröhliches und gelassenes Wesen. Sie ist genau richtig aktiv und passt sich gut an.
Wenn es Zeit für einen Ausflug oder eine andere Aktivität gibt, genießt sie diese. Wenn es Zeit ist, sich auszuruhen, liegt sie zufrieden in ihrem Bett. Sie geht gut an der Leine.
Die einzige Angst, die sie bisher hat, ist, dass es Situationen geben kann, in denen sie sich erschrickt, z.B. wenn etwas knallt oder bei plötzliche Bewegungen – aber sie hat keinen Anflug von Aggression, sie ist nur unsicher und braucht jemanden, der sie in diesem Moment unterstützt und ihr zeigt, dass sie nichts zu befürchten hat.
Sie ist eine dankbare und brave Hündin, die unbedingt ein richtiges Zuhause verdient hat und als beste Freundin durch dick und dünn gehen wird.
Sie liebt Ausflüge in der Natur, das Schwimmen in Bächen und das Toben mit ihren Menschen. Mit Anetka werden Sie viele schöne Momente und sicherlich auch tolle Abenteuer erleben.
Mit Hündinnen und Rüden kommt sie problemlos zurecht, manchmal spielt sie auch gerne mit ihnen. Sie ist stubenrein, benimmt sich drinnen gut und ist leicht zu händeln.
Anetka sucht eine aktive, liebevolle Familie, die sie als Familienmitglied aufnimmt.
Anetka kommt gechippt, geimpft, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Susanne Steinmann
Handy: 0179 / 1215183
susannesteinmann@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.