ID-Nummer618240
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameMIRAN
RasseRauhhaardackel-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 9 Monate
Farbehellbraun-beige
im Tierheim seit20.11.2024
letzte Aktualisierung20.11.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Der kleine Miran wurde etwas mager in Schumen auf der Straße gefunden und zusammen mit Maliah im Tierheim in Schumen abgegeben. Geschwister sind die beiden eher nicht, denn Maliah scheint, wenn man sich ihre Zähne betrachtet, noch jünger als Miran zu sein. Inzwischen hat er die Zeit genutzt, um sich eine kleine Wampe anzufressen. :-)
Miran ist etwa im Mai 2024 geboren, also gerade mal 6 Monate jung. Er ist sehr offen und aufgeschlossen, mag uns Zweibeiner und sucht aktiv den Kontakt. Es wäre soooo schön, wenn er bald entdeckt werden würde und man diese Offenheit weiter fördert. Natürlich muss Miran noch viel lernen und man benötigt dafür viel Zeit und Geduld, aber, wer mit dem Gedanken spielt, die Familie um ein vierbeiniges Familienmitglied zu erweitern, wird wissen, was auf ihn zukommt. Selbstverständlich beraten wir unsere Interessenten und geben Tipps, auch nach der Vermittlung.
Wie alle Welpen und Junghunde ist Miran absolut sozialverträglich. Er lebt in einer gemischten Welpengruppe, in der immer etwas los ist. Auf Dauer jedoch ist ein eigenes Zuhause natürlich das Ziel. Ein souveräner Artgenosse, der als Lehrmeister fungiert, darf ihn dort gerne erwarten.
Bei seinem ersten kurzen Ausflug vor den Toren des Tierheims mit Halsband und Leine war Miran noch etwas ängstlich. Diese Ängstlichkeit wird er ablegen, wenn er behutsam an alles Neue herangeführt wird; an das ihm noch unbekannte Leben im Haus und außerhalb.
Miran ist gechipt, geimpft und wird vor seiner Ausreise noch kastriert. Wir hoffen, dass der rauhaarige Knirps bald seine Familie findet und drücken auch für ihn ganz fest sämtliche Daumen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.