ID-Nummer617863
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameYOLI
RasseWasserhund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
7 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit17.11.2024
letzte Aktualisierung17.11.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Yoli
Rasse: Wasserhund
Geschlecht: weiblich
Geboren: 15.07.2016
Größe: 49 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: erfahrene
Handicap: nein
Mittelmeerkrankheiten: negativ
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Yoli – schokobraune Wasserhündin auf Körbchensuche
Yoli heißt nicht nur so, sie ist es auch – eine sehr hübsche Wasserhündin. In ihrem Alter ist sie aus dem Gröbsten raus, hat aber noch viele gute Jahre vor sich. Nicht jeder wünscht sich einen jungen, quirligen Welpen oder Hundeteenager, der jeden Tag die Welt auf den Kopf stellt. Für viele sind gerade die reiferen, schon gesetzteren Hunde genau die richtigen. Yoli wird als ruhig, kontaktfreudig und freundlich mit Hunden jeder Größe und jeden Alters beschrieben. Katzen interessieren sie nicht. Yoli geht gut an der Leine. Sie liebt es zu Kuscheln und sucht menschliche Nähe. Yoli ist ein wenig futterneidisch, weshalb man sie räumlich getrennt von Artgenossen füttern sollte. Wenn sie einmal merkt, dass genug für alle da ist, wird sich das sicher noch geben. Das Leben im Haus kennt sie noch nicht wirklich, wahrscheinlich hat sie einem Jäger treue Dienste geleistet und wurde aufgrund des Alters aussortiert. Aber wie so viele unserer Hunde wird sie das neue Leben schnell zu schätzen wissen und nicht mehr missen wollen. Ein warmes Körbchen, Fürsorge, Liebe und Verständnis dafür, dass Yoli einiges noch kennenlernen muss, das sind die Zutaten, die man braucht, um mit der Schokolady glücklich zu werden.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.