ID-Nummer617828
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameDUNJA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit17.11.2024
letzte Aktualisierung17.11.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Dunja kann sofort nach Deutschland kommen.
Dunja ist eine nette freundliche Hündin. Sie mag alle Menschen und wünscht sich sehr ein schönes warmes Zuhause. Sie hatte bisher kein schönes Leben und mußte ständig auf der Hut sein.
Die anhängliche Dunja versucht alles richtig zu machen und zu gefallen. Sie ist gehorsam und lernbereit. Sie hat eine schnelle Auffassungsgabe und interessiert sich für alles Neue. Mit den Welpen musste ständig aufpassen und hatte keine Ruhe. Sie ist eine gute Mutter, sie hat auf ihre Babies immer gut geschützt.
Dunja lebte in Sânmartin (Rumänien) auf dem Gelände einer Holzfirma.
Sie wurde dort trächtig aufgenommen und hat 4 weiße weibliche Welpen auf die Welt gebracht. Sie wurden dann wahrscheinlich alle ausgesetzt. Als die Welpen größer wurden, haben sie versucht aus dem Gelände zu entkommen. Die Firma liegt direkt an der Schnellstraße, und die Hunde waren deshalb immer in Gefahr überfahren zu werden. Die Tierfreund*innen aus Sisterea wurden gebeten, die große Familie aufzunehmen.
Die 4 Welpen stehen inzwischen auf der Homepage in einem Tierheim der Niederlande.
Jetzt verdient Dunja einen ruhigen gemütlichen Platz, wo sie endlich entspannen kann und ein wenig verwöhnt wird.
Sie geht gut an der Leine und versteht sich gut mit den anderen Hunden im Tierheim.
Dunja wurde im September 2017 geboren und ist 40 cm groß. Sie ist komplett geimpft, gechipt und kastriert. Vor ihrer Ausreise bekommt sie einen Blutschnelltest auf Herzwürmer.
Rufen Sie bitte an, wenn Sie an der tapferen Hündin Interesse haben: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.