ca. 62 cm SH/ 25-30 kg
Spartis‘ Geschichte in Kürze:
Spartis tauchte eines Tages, zusammen mit seiner Mama, in einem Rudel Straßenhunde auf, die von Tierschützerin Mrs. Eleni versorgt werden. Als die Mama tot aufgefunden wurden, nahm Mrs. Eleni ihn in ihre Obhut. Hier wartet der freundliche Hundejunge auf seine Familie-für-immer. (12.11.2024)
26.01.2025: Es gibt neue Fotos und Videos von Spartis. Tierschützerin Zena schreibt über ihn (übersetzt): „Spartis‘ Charakter ist außergewöhnlich. Er ist sehr freundlich zu allen Hunden, ob Hündinnen oder Rüden, und freundlich zu allen Menschen. Er ist lernwillig, verspielt und verschmust. Er zeigt gerne seine Liebe, und wenn Sie ihm die Chance geben, wird er Sie für immer lieben.“
12.11.2024: Spartis tauchte eines Tages, zusammen mit seiner Mama, in einem Rudel auf, das Tierschützerin Mrs. Eleni täglich mit Futter und Wasser versorgt. Wenig später wurde die Mama tot aufgefunden, und Mrs. Eleni beschloss, Spartis mit zu sich nach Hause zu nehmen. Sie hatte Bedenken, dass die erwachsenen Hunde des Rudels ihn töten könnten, nachdem seine Mama ihn nicht mehr beschützen konnte.
Spartis ist jetzt schon, mit geschätzt acht Monaten, ein „ganz Großer“, aber sehr, sehr schlank, obwohl er ein guter Esser ist. Er ist freundlich und zärtlich mit Menschen und absolut verträglich mit den anderen Hunden, die bei Mrs. Eleni wohnen.
Spartis ist bei Mrs. Eleni in Sicherheit – aber das ersetzt keine eigene Familie. Wer schenkt ihm ein „richtiges“ Zuhause-für-immer?
Wenn Sie sich für den langbeinigen Spartis interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Gesina Schwalbe
E-Mail: g.schwalbe@stray-ev.de
Hier finden Sie Spartis Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/spartis/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.