ID-Nummer616595
Tierheim NameTierschutzverein Lemuria e.V.
RufnameAIVEN
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit07.11.2024
letzte Aktualisierung07.11.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
AIVEN
Mischling, kastriert
Geb. ca. 02/2023
Ca. 40 cm, ca. 11 kg
Noch in der Slowakei
Unser Wirbelwind Aiven ist ein verspielter, freundlicher und neugieriger junger Terrier Rüde, der in der Slowakei sehnsüchtig auf eine Familie wartet.
Aiven wurde auf der Strasse gefunden und hofft jetzt auf sein Glück. Er ist auf der Suche nach einer Familie, die die Zeit hat ihn ausreichend zu beschäftigen. Aiven ist bereit, um in die weite Welt zu ziehen und zusammen mit einer neuen Familie viele schöne Stunden zu verbringen.
Er muss natürlich noch das Hundeeinmaleins lernen und seine neuen Menschen sollten Freude daran haben, ihm alles liebevoll und mit Konsequenz beizubringen. Ebenso sollten sich seine neuen Menschen bewusst sein, dass der junge Terrier viel Freude, aber wahrscheinlich auch viel Arbeit machen wird und man die Verantwortung für ein ganzes Hundeleben übernimmt.
Aiven möchte natürlich altersgerecht sowohl körperlich als auch geistig ausgelastet werden. Er ist sehr energisch und vielleicht auch manchmal ein kleiner Sturkopf. Der Besuch einer guten Hundeschule würde ihm garantiert viel Spaß bereiten.
Aiven ist bei uns im Tierheim allen Menschen gegenüber sehr aufgeschlossen und freundlich. Mit seinen Artgenossen kommt er hier allerdings nicht gut zurecht – er zeigt sich dominant und als kleiner Macho. Aiven wird nur an hunde- / terriererfahrene Menschen vermittelt!
Aiven kommt gechipt, geimpft, kastriert, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose und Herzwürmer getestet und hat einen EU Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Yvonne Reinders
Handy: 0176 / 22145270 oder 02851 / 588749
yvonnereinders@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.