Preston ist ein 1,5 jähriger, kastrierter Mischlingsrüde.
Preston wurde in der Nähe einer Siedlung ausgesetzt. Anwohner sollen gesehen haben, wie das Auto anhielt und der Hund einfach hinausgeworfen wurde. Natürlich hatte er keinen Mikrochip, daher haben die Tierschützer die Besitzer nicht ausfindig gemacht.
Tatsache ist, dass er extrem abgemagert und voller Zecken und Flöhe war. Er wurde rechtzeitig in Sicherheit gebracht, da sich kurz nach der Aufnahme im Tierheim herausstellte, dass er sich eine Infektion durch eine Zecke zugezogen hatte. Glücklicherweise erholte er sich rasend schnell und ist nun bereit, seine neue Familie kennenzulernen. Preston ist ein wunderbarer, liebevoller, hingebungsvoller und treuer Hundefreund, der anfangs ein wenig Angst vor Menschen hatte, sich aber sehr schnell an Streicheleinheiten und Liebkosungen gewöhnte.
Er ist ein aktiver, guter Kerl, der ein perfekter Begleiter für Wanderungen und Spaziergänge, aber auch zum Faulenzen auf der Couch sein wird. Menschen gegenüber ist er unterwürfig und anschmiegsam . Er sucht eine aktive Familie, mit der er die ganze Welt kennenlernen kann und in der er ein vollwertiges Mitglied ist. Er war wahrscheinlich nie an die Leine gewöhnt und kann sich noch nicht ganz entspannen, aber zu Hause in einer liebevollen Umgebung wird er sicher alles schnell und gerne lernen. Er ist sehr aufmerksam, zugänglich und klug, also wird er auf jeden Fall belehrbar sein.
Die Gesellschaft anderer Hunde macht ihm überhaupt nichts aus, er lernt diese sehr gerne kennen und findet schnell Freundschaften. Er ist sehr anhänglich.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen im Shelter leben.
Darf Preston seine Abenteuer mit Ihnen erleben?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1288
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.