Zadar ist ein 9,5 jähriger, kastrierter Mischlingsrüde (*01/2015)
Zadar kam den ganzen Weg von Zlate Moravce zu den Tierschützern. Er wurde mit Hilfe der Veterinärverwaltung gerettet. Zadar war sein lebenlang an einer Kette festgekettet. Er war so glücklich als er befreit wurde. Der Goldschatz kann nun nicht genug von seiner Freiheit bekommen. Am liebsten würde er den ganzen Tag laufen, mit seinen Hundefreunden jagen und sich natürlich von einem Menschen verwöhnen lassen.
Zadar ist ein wunderbarer Hund, der sich für absolut alles interessiert, die ganze Welt liebt, jeden Winkel und jeden Menschen kennenlernen möchte. Er ist energiegeladen und sehr selbstbewusst.
Der freundliche Herr ist aber auch gehorsam und sehr aufmerksam. Trotz seines Alters ist Zadar sehr aktiv, unermüdlich und verspielt. Er ist ein geselliger, freundlicher, völlig problemloser Hund, der überall wo er hingeht, Liebe und Freude verbreitet.
Für ihn suchen wir eine aktive Familie, die mit ihm Spaziergänge und Ausflüge macht, aber auch zu Hause auf der Couch faulenzt. Zadar liebt die Gesellschaft anderer Hunde, ist völlig konfliktfrei und findet immer einen Freund, dem er nachjagen kann.
Es wäre von Vorteil wenn ein Ersthund in seiner neuen Familie vorhanden wäre. Das würde die Eingewöhnung erleichtern. Die Leine beherrscht Zadar ohne Probleme. Allerdings ist er noch etwas ungezähmt, da er an mindestens drei Orten gleichzeitig sein möchte. Das wird Zadar mit Sicherheit sehr schnell erlernen, da er seinem neuen Besitzer gefallen möchte.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da in diesem Shelter derzeit keine Katzen leben.
Darf der neugierige Zadar Ihr Leben erhellen?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1280
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.