ID-Nummer615656
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameFEENY
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
9 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit20.04.2025
letzte Aktualisierung20.04.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Die kleine zarte Schäferhündin Feeny kommt ursprünglich aus Rumänien. Sie kam durch den ITV Grenzenlos nach Deutschland und wurde im Jahr 2016 im Alter von fünf Monaten von einem jungen Paar aus Hannover adoptiert. Dort hatte sie vorerst ein gutes Zuhause. Leider war das Paar aber mit der Erziehung des Hundes überfordert. Hinzu kamen persönliche Probleme und schließlich die Trennung des Paares. Der Hund hatte an all dem keine Schuld, musste aber durch die Umstände sehr leiden. Feeny wurde hin und her gereicht, bekam manchmal tagelang nichts zu essen und wurde vernachlässigt.
Im Februar 2024 nahm der ITV Grenzenlos sie wieder zurück. Sie ist nun in einer Pflegestelle in Linsburg, kommt zur Ruhe und fasst wieder Vertrauen. Sie ist sehr lieb und schmust sehr gern, besonders mit Männern. Die Pflegemama ist Hundetrainerin.
Feeny entwickelt sich bei ihr zu einer angenehmen und freundlichen Hündin. Sie kommt mit anderen Hunden aus und besucht die Hundeschule. Sie beherrscht die Grundkommandos, ist leinenführig – läuft aber meistens ohne Leine. Und sie fährt gern im Auto mit. Sie hat auch gelernt, am Fahrrad mitzulaufen und verträgt sich mit Katzen. Feeny ist etwas eifersüchtig, deshalb sollte sie Einzelhund bleiben. Sie wird nur an Menschen mit Hundeerfahrung und großem Verständnis für Feenys Vergangenheit vermittelt.
Feeny ist mittelgroß und jetzt rd. 8 Jahre alt.
Wenn Sie der Hündin helfen und Sie näher kennenlernen möchten, rufen Sie bitte beim ITV Grenzenlos oder bei der Pflegestelle direkt an: 05071 – 4126 oder 0157 57973854
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.