ID-Nummer615600
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameFICO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 7 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit13.10.2024
letzte Aktualisierung05.02.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Fico ist ein aufgeweckter und neugieriger Junghund, der mit seiner entdeckungsfreudigen Art die Welt erkundet. Er möchte lernen, braucht aber noch Zeit, um neue Situationen in Ruhe zu verstehen. In ungewohnten Momenten zeigt er sich manchmal unsicher, doch mit liebevoller Unterstützung gewinnt er nach und nach an Selbstvertrauen.
Er ist ein absoluter Schmusehund und liebt es, Zeit mit seinen Menschen zu verbringen. Zuwendung und Aufmerksamkeit bedeuten ihm alles, und er genießt jede Kuscheleinheit in vollen Zügen. Seine sanftmütige und sensible Art macht ihn zu einem wundervollen Begleiter.
Draußen ist Fico noch etwas unsicher – fremde Geräusche, Menschen und andere Hunde verunsichern ihn teilweise. Doch er lernt schnell und hat bereits große Fortschritte gemacht. Mit Geduld und Beständigkeit wird er immer sicherer und mutiger. Im Haus beobachtet er aufmerksam neue Situationen und orientiert sich stark an seinen Menschen.
Fico ist ein liebevoller, anhänglicher Hund, der ein Zuhause sucht, in dem er mit Ruhe und Verständnis an neue Erfahrungen herangeführt wird. Ob eine Familie mit standfesten Kindern ab 11 Jahren, eine Einzelperson oder ein Single – er braucht Menschen, die ihm Sicherheit geben und ihn mit Geduld und Liebe durchs Leben begleiten. Wer ihm Zeit gibt und ihn unterstützt, bekommt einen treuen Freund fürs Leben.
Haben sie sich auch verliebt und möchten sie diesen großartigen Schatz gern einmal persönlich kennenlernen, dann melden sie sich bei seiner Vermittlerin Nadine Krüger.
Kontakt: nadine@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.