Name: Akira
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Geburtstag: 09.2020 (4 Jahre alt)
Ungefähre Größe: ca. 47 cm, ca. 22 kg
Kastriert: nein
Katzentest: auf Anfrage
Erkrankungen: keine bekannt
Mittelmeertest: steht noch aus
Aufenthaltsort: Tierheim Al Bayyasa, Baeza
Akira ist eine sehr verschmuste und anhängliche Hündin, welche auch aus einer Tötungsstation gerettet werden konnte und so eine Chance auf ein tolles Hundeleben bekommen durfte. Anfangs war sie sehr ängstlich, mittlerweile hat sie sich an die Abläufe im Tierheim gewöhnt und gelernt, dass Menschen auch gut sind und mit ihr kuscheln, schmusen oder auch Leckereien austeilen.
Am Geschirr laufen ist Akira noch nicht so geheuer, sie muss manchmal überzeugt werden, dass ihr nun nichts Schlimmes mehr passieren kann. Daran muss mit ihr in Ruhe und Geduld noch gearbeitet werden, aber wir sind uns sicher, mit den richtigen Menschen an ihrer Seite wird auch das schnell zu meistern sein, da die schöne Hündin sonst brav und gehorsam ist. Mit kleinen Schritten lernt unsere süße Akira, dass die Menschen sie nun in ihrem jetzigen Leben liebevoll begleiten.
Da unsere herzige Wuschelmaus noch nicht alle Ängste oder Geräuschempfindlichkeiten überwinden konnte, suchen wir für sie ein neues Zu Hause in einer eher ländlichen Gegend mit weniger Umweltreizen. Ein ruhiger souveräner Ersthund, an welchem sie sich gut orientieren kann, wäre bei ihr bestimmt hilfreich. Wir wünschen uns sehr für unsere Akira ein liebevolles Zu Hause, in dem sie ankommen darf und einen Platz im Herzen ihrer Menschen findet, die mit ihr gemeinsam alle Erlebnisse meistern und immer an ihrer Seite stehen.
Hat unsere Akira ihr Herz berührt? Dann melden Sie sich schnell bei ihrer Vermittlerin, diese wird Ihnen noch alle anfallenden Fragen zu Akira beantworten. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder melden sich telefonisch. Bitte beachtet die ggf. angegebenen Telefonzeiten und die Nachtruhe.
Katja Münch (Sprachen: Deutsch, Englisch) Mobile: 01577 9020621 e-Mail: muench@tsv-europa.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.