ID-Nummer615155
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameKOBE
RasseMalinois
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
2 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit27.10.2024
letzte Aktualisierung27.10.2024
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Kobe
Geschlecht: männlich
Rasse: Malinois - Mischling
geb: ca. 02/2024
Größe: Endgröße ca. 65-70 cm
Kastriert: nein, da zu jung
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (La Linea)
Wer hat ein Körbchen für Kobe frei?
Und wieder wurde ein junger Malinoismischling in unser Partnertierheim in La Linea abgegeben. Wir hoffen sehr, dass sein Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist und er seine Kindheit nicht hinter Gittern verbringen muss. Er zeigt sich sehr aufgeschlossen und freundlich und fällt durch sein schönes Erscheinungsbild positiv auf! Natürlich muss der Jungspund noch lernen, was im Zusammenleben mit uns wichtig ist. Mit positiven Erziehungsmethoden, Geduld und Zuneigung, wird er mit Sicherheit ein toller Wegbegleiter werden.
Er ist rassetypisch aktiv und muss gefordert und gefördert werden. Dabei darf man jedoch auch regelmäßige und ausreichende Ruhezeiten nicht vergessen. Gerade für die Malinois ist es wichtig, dass sie zu Menschen kommen, die sich mit der Rasse eingehend beschäftigt haben oder bereits Erfahrungen machen konnten. Es sind besondere Hunde, die nicht für jeden Lebensstil geeignet sind und angepasste körperliche, wie auch geistige Beschäftigung brauchen. Darüber sollte man sich im Klaren sein, bevor man sich für so einen besonderen Hund entscheidet.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Kontakt
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.