50 cm SH/ 16 kg
9.5.2025: Tara hat drei Videos aus ihrem Leben geschickt. Sie ist ein sehr freundliches, kluges Hundemädchen, das auf den ersten Blick recht zart und schüchtern wirkt, nach einiger Zeit aber schnell auftaut. In einer liebevollen Familie, die ihr etwas Zeit zum Ankommen lässt, würde sie sich sicher gut einfinden.
29.3.2025: Tara P schickt uns neue Fotos in der Hoffnung, dass sie nun bald von ihrer Familie entdeckt wird.
Taras Geschichte in Kürze:
Tara und ihre sieben Geschwister wurden von einer streunenden Hündin auf der Straße zur Welt gebracht. Die Stelle, an der sie zur Welt kamen, ist dicht neben einer viel befahrenen Landstraße. Erschwerend kommt hinzu, dass die wenigen Einwohner in der Gegend nicht einmal die streunende Hündin dort dulden, geschweige denn zusätzlich noch acht Welpen. Deshalb wurden die Geschwister notdürftig bei einem tierlieben Schafhirten untergebracht und suchen dringend ein Zuhause. Tara ist die Kleinste und Zarteste, ausgewachsen dürfte sie um die 15 kg wiegen. Sie ist ein aufgewecktes, fröhliches Mädchen, liebt Streicheleinheiten und sucht ihre „für immer Familie“ zum schmusen. (24.10.2024)
Wenn Sie sich für die süße Tara P interessieren und ihr alles beibringen möchten, was ein Familienhund wissen muss, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Tara Ps Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/tara-w/
Hier finden Sie zwei weitere Videos der charmanten Hündin:
https://youtu.be/A-FXByFA4JU?si=bJ5a3F1Mb0yPZPjy
https://youtu.be/1WwCMLzU_iA?si=MCMrC9yc85nuY2gN
...und hier noch ein Video aus Taras Babyzeit:
https://www.youtube.com/shorts/zYEN081bMJY
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.