Summer wurde zusammen mit ihren Geschwistern auf der Straße gefunden, verlassen und ohne jemanden, der sich um sie gekümmert hat.
Seit Anfang September 2024 lebt sie nun in unserem rumänischen Partnertierheim und wartet auf ihre Chance, ein liebevolles Zuhause zu finden, in dem sie aufwachsen kann.
Mit ihren ca. 39 cm, ca. 4 kg und ca. 4 Monaten ist Summer eine kleine, aber lebhafte Hündin, die sich welpentypisch neugierig, verspielt und freundlich zeigt. Sie versteht sich gut mit ihren Geschwistern Winter, Spring und Autumn, mit denen sie sich den Zwinger teilt. Trotz der Quarantänebedingungen ist Summer sehr aufgeschlossen und fordert aktiv Streicheleinheiten ein. Dabei teilt sie die Aufmerksamkeit ohne Probleme mit ihren Geschwistern. Sie lässt sich problemlos hochheben und genießt die Nähe zu Menschen.
Summer sucht dringend ein Zuhause, in dem sie die Zuneigung und Fürsorge erhält, die sie verdient. Kein Welpe sollte seine prägenden Monate hinter den Gittern eines Tierheims verbringen müssen. Da sie noch jung ist, benötigt sie liebevolle Erziehung und Geduld, um alles Wichtige im Leben zu lernen. Wer sich für Summer entscheidet, bekommt einen lebensfrohen, treuen Begleiter, der mit viel Freude und Neugierde die Welt erkunden möchte.
Sie ist gechipt und geimpft und wird gegen eine Schutzgebühr von 490 € und mit einem EU-Heimtierausweis ausgestattet durch unseren gemeinnützigen Verein Hunderettung Europa e.V. vermittelt.
Wenn sie dich schon um ihre Pfote gewickelt hat, melde dich gern bei uns oder fülle bereits jetzt schon die Selbstauskunft unter https://hunderettung-europa.de/selbstauskunft-adoption aus, sie freut sich auf dich!
Falls du sie nicht adoptieren kannst, teile bitte ihre Anzeige, damit sie von so vielen Menschen wie möglich gesehen wird! Sie wünscht sich nach der Zeit auf der Straße endlich in einem liebevollen Zuhause anzukommen, in dem sie mit Fürsorge behandelt wird.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.