ID-Nummer614419
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameCREMA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbeweiß-schwarz gefleckt
im Tierheim seit21.10.2024
letzte Aktualisierung18.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
ruhig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
60 cm SH/ 30 kg
Cremas Geschichte in Kürze:
Crema ist eine wunderschöne Hündin, mit einem ruhigen und etwas eigensinnigen Wesen. Crema tauchte eines Tages in einem Ort in der Region Drama auf. Eine engagierte Tierschützerin aus dem Ort nahm sich ihrer an und brachte sie notdürftig zusammen mit Nutella, einer anderen jungen Hündin in einem Gehege unter. Sie hatte die Zusage, dass beide Hündinnen von der Gemeinde kastriert werden, was allerdings nicht geschah. Die Tierschützerin selbst kann nicht für die Kosten aufkommen, denn sie versorgt alleine sehr viele Hunde im Ort.
Vor wenigen Tagen wurde festgestellt, dass sie ein sehr ernstes gesundheitliches Problem hat und operiert werden muss. Ihre größte Sorge ist, was mit ihren Pflegehunden passiert, wenn sie sich nicht um sie kümmern kann. Wir suchen dringend eine Pflegestelle oder noch besser ein Zuhause für dieses hübsche Mädchen. Crema ist katzenverträglich.(21.10.2024)
16.02.2025: Wir haben neue Fotos von der hübschen Crema erhalten! Dieses liebe Wesen sucht ein Zuhause, in dem sie geliebt und umsorgt wird. Wer öffnet sein Herz und bietet dieser charmanten Fellnase ein warmes Plätzchen? Crema freut sich auf ihre neue Familie!
Wenn Sie sich für Crema interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Cremas Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/crema-2/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.