Wie sehr genießt BOBITA den Auslauf auf der Wiese, die menschliche Aufmerksamkeit und die viel zu seltenen Streicheleinheiten. Kurze Momente des Glücks, bevor es wieder in den engen, ungemütlichen Zwinger zurück geht.
Im Shelter der Hoffnungslosen sitzen so viele ungewollte, verstoßene und vergessene Hundeseelen – BOBITA ist eine von ihnen!
Der mit Artgenossen gut verträgliche BOBITA wünscht sich so sehr ein Zuhause. Ein schönes Hundeleben als geliebtes und umsorgtes Familienmitglied mit tollen Spaziergängen, streichelnden Händen, gutem Fressen, einem Kuschelbett – wird sein Traum wahr?
Für BOBITA wünschen wir uns geduldige und verständnisvolle Menschen, die diesen Hundeschatz in aller Ruhe in seinem neuen Zuhause ankommen lassen. BOBITA braucht sicher Zeit um Vertrauen zu seinen Menschen aufzubauen, schließlich ist alles neu und fremd. Aber der tolle Kerl wird sein Bestes geben – er will ja alles richtig machen und seinen Menschen gefallen.
Da BOBITA noch nicht viel kennt, empfehlen wir den Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule. Das würde ihm bestimmt gefallen und er kann unbeschwert neue Hundekontakte knüpfen.
Hat BOBITA Ihr Herz berührt, findet er bei Ihnen sein Paradies auf Erden?
Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61
oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
(Link kopieren und in neuem Fenster einfügen).
BOBITA ist kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt, er wird mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr nach Vereinbarung vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt. Er reist mit TRACES Transport auf dem Landweg nach Deutschland.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird BOBITA selbstverständlich nicht abgegeben.
Video:
youtube.com/watch?v=v8XaYLtIQus?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.