Name: Vice
Geboren: ca. 05/2021
Rasse: Mischling
Größe: ca. 55 cm
Gewicht: ca. 25 kg
Kastriert: nein (vor Ausreise)
Verträglich: mit Artgenossen, kennt keine Katzen
Für Familien mit Kindern geeignet: ja
Wesen: aufgeschlossen, freundlich, lieb, zutraulich, interessiert, respektvoll, anhänglich, sehr sozial, gelehrig, sanftmütig, unkompliziert
Hier lebe ich: Griechenland
Darf ich euch Vice vorstellen? Dieser bezaubernde dreijährige Rüde lebte mit seinem besten Kumpel Buck in einem kleinen Dorf in Griechenland, wo sie leider zurückgelassen wurden, als ihr Besitzer verstarb. Aber Vice trägt sein Schicksal mit einem fröhlichen Herzen und ist bereit für ein neues Abenteuer!
Vice ist einfach ein klasse Kerl! Er ist aufgeschlossen, liebevoll und sanftmütig – ein wahrer Freund, der immer für eine Kuscheleinheit zu haben ist. An läuft schon an der Leine und das Geschirr anlegen ist für ihn auch kein Problem. Wenn man seinen Namen ruft, kommt er sofort angelaufen, als würde er sagen: „Hier bin ich!“
In seinem Kennel freut sich Vice riesig über Besuch und zeigt, was für einen tollen Charakter er hat. Mit seinen charmanten Manieren wird er in seinem neuen Zuhause garantiert ein perfekter Begleiter, der sich wunderbar einfügen kann – ideal für Familien geeignet.
In Bezug auf seine Fellfreunde, zeigt Vice sich offen und freundlich. Anderen Hunden gegenüber tritt er entspannt auf, wobei er eine Vorliebe für Hündinnen hat. Bei Rüden entscheidet die Sympathie!
Da Vice die Ruhe und Gelassenheit liebt, sehnt er sich nach einem Zuhause in ländlicher Umgebung oder am Rande einer Stadt, wo er die Natur erkunden, seine traurige Vergangenheit und den Trubel im Shelter vergessen kann.
Wenn Du also ein ruhiges Zuhause mit viel Liebe für Kuscheleinheiten hast und auf der Suche nach einem treuen Begleiter bist, dann könnte Vice der richtige für Dich sein! Wir freuen uns von Dir zu hören!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.