Können diese Augen lügen? Der liebenswerte LIAM hofft aus tiefster Seele, endlich von „seinen“ Menschen gesehen zu werden. Er schwebt in großer Gefahr – wurde er doch als unerwünschtes Hundekind einfach zum Töten entsorgt! Leider hat er unter der Vielzahl der dort verweilenden Tötungskandidaten nur wenig Chancen, diesen Ort des Grauens und des Todes jemals lebend verlassen zu dürfen! Doch wir wollen für LIAM kämpfen!
Wir möchten für den bezaubernden LIAM ein Sprungbrett sein - raus aus der Tötung und ab in ein besseres Leben! Endlich Gras unter den Pfötchen spüren, spielen und flitzen dürfen und streichelnde Hände genießen. Das wünschen wir ihm.
Für einen kurzen Augenblick durfte LIAM Frischluft schnuppern um ein paar Fotos zu machen. Wie sehr hat er die wenigen Momente der Aufmerksamkeit und Zuwendung genossen, doch dann geht es wieder ab in den Betonbunker – hinter die Gitterstäbe!
Für LIAM suchen wir ein liebevolles Zuhause - nette Menschen, die mit ihm zusammen die Welt entdecken und ihm das Hunde-ABC beibringen möchten. Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule wäre für LIAM sicherlich ein Highlight.
Selbstverständlich muss seine künftige Familie die nötige Zeit, Geduld und Liebe aufbringen können, um einem jungen Pelzgesicht gerecht zu werden.
Wer möchte sich mit LIAM einen treuen Begleiter an die Seite holen, ihn lieben und wertschätzen, wie es eine treue Hundeseele verdient?
Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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LIAM wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird LIAM selbstverständlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.