ID-Nummer613859
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameOBIJUAN
RasseWasserhund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
5 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit17.10.2024
letzte Aktualisierung17.10.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
nein
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Obi Juan
Rasse: Wasserhund
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 09.2023
Größe: ca. 50 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: nein
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea, Spanien
Obi Juan hatte ein schönes Zuhause. Er wurde geliebt, hatte ein weiches Körbchen, Spielsachen und bekam von Frauchen frisch gekochtes Futter. Dann aber starb plötzlich sein Frauchen und ihr Mann kann Obi Juan nicht behalten. Schweren Herzens brachte er ihn mit all seinen Sachen in unser Partnertierheim. Hier brach Obi Juans Welt völlig zusammen. Er kann mit der Situation überhaupt nicht umgehen. In den ersten Tagen versuchte er, sich jeden Menschen vom Hals zu halten und wehrte Versuche der Kontaktaufnahme vehement ab. Inzwischen taut er ein wenig auf, nimmt Spielaufforderungen an und hat wohl verstanden, dass niemand ihm etwas Böses tun möchte. Gleichwohl ist er aktuell kein ganz einfacher Hund. Man wird ihm viel Zeit geben müssen, sich im neuen Zuhause einzufinden und es kann durchaus sein, dass er zunächst einmal auf Abwehr geht. Obi Juan ist aber noch jung genug, um im Leben neu durchzustarten und intelligent genug, um alles Neue zu begreifen und lieben zu lernen. Wir suchen für ihn Menschen mit Hundeerfahrung, die die nächsten Schritte kompetent und geduldig mit ihm gehen. Am liebsten würde er direkt in ein endgültiges Zuhause umziehen. Obi Juan ist ein Hund, der mit dem Tierheim absolut überfordert ist.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.